In Mauloff/Taunus gab es in der gemieteten 4-Zimmer Wohnung von Mathias K-H. einen massiven Schimmelbefall und die Wohnung musste im Verlauf von 6 Monaten massiv saniert werden.

 

 

Während dieser Zeit war die Wohnung nicht bewohnbar, weil der Mieter zu 100% schwerbehindert ist und unter anderem an COPD und Asthma leidet. Der Hausarzt hatte ein weiteres Bewohnen der Schimmelwohnung mit einem Attest verboten.

 

Auch wurde in den Zimmern die Böden herausgerissen und die Tapeten von den Wänden erneuert und gestrichen.

 

Wochenlang waren von einer Spezialfirma Löcher in die Fußböden gebohrt  und mit Austrocknungsgeräten  und weiteren Massnahmen vom Schimmel befreit.

 

 

Grund für den Schimmel war nicht die gerne von Vermietern angeführte schlechte Durchlüftung der Wohnung, sondern marode Ventile der Heizungsanlage, welche über Jahre nicht ordentlich gewartet wurde und Rost angesetzt hatte. Die Wohnung ist nicht unterkellert und so sammelte sich im Verlauf der Jahre Wasser unter den Fussböden an, welche schliesslich zu Schimmebefall im Mauerwerk führte.

 

Die Familie von Mathias K-H. war gezwungen, im Lauf der Sanierungsmassnahmen sich eine andere Bleibe zu suchen und zog schliesslich in eine vorhandene eigene Ferienwohnung im Schwarzwald um, und wartete dort das Ende der Sanierungsmassnahmen ab.

 

Herr K-H ist wie bereits erwähnt zu 100% schwerbehindert und leidet u.a. an Asthma und COPD. Wegen diesen Erkrankungen musste er im Verlauf der 6 monatigen Wohnungssanierung 10 mal vom Schwarzwald zu seinem Arzt in Frankfurt zwecks Therapie und Kontrolluntersuchungen reisen, Auch musste er 6 mal in die Wohnung fahren, um Handwerker zu beaufsichtigen und zu Treffen mit dem Versicherungsvertreter wahrzunehmen. Hierbei entstanden Fahrtkosten für 3000 km Fahrt zu je 30 Ct/Km. Auch reiste Herr K-H mehrfach mit dem Zug nach Frankfurt und benutzte einen Leihwagen, um die Wohnung aufzusuchen. Hierbei entstanden weitere Kosten.

 

Während den 6 Monaten, in welchen die Familie in ihrer Ferienwohnung lebten, konnten sie die Ferienwohnung nicht an Feriengäste vermieten, wodurch ein weiterer finanzieller Schaden wegen ausgefallener Mieteinnahmen entstanden ist.

 

Insgesamt entstand ein erheblicher Schaden, welchen die Familie in guten Glauben auf Schadensersatz bei der Versicherung HUK-Coburg einreichte.

 

Herr K-H fiel aus allen Wolken, als er  einen Ablehnungsbescheid für die Kostenerstattung erhielt.

 

„Ich konnte erst gar nicht glauben, das die HUK meinen Schaden nicht komplett regulieren wollte.“  sagt der fassungslose Mieter der verschimmelten Behausung.

 

Weiterhin sagt der Mieter

 

„Von dem was ich allgemein so höre, scheint es jedoch Usus von Versicherungen zu sein, sich vor der Regulierung von Schäden gerne zu drücken, und die Geschädigten abzuwimmeln. Ähnliches hat man ja bei der Katastrophe im Ahrtal gesehen“,  so der Geschädigte Mathias K-H.

 

Er will jetzt seinen Fall an die Öffentlichkeit bringen, und hofft auf einen Einlenken der Versicherung HUK-Coburg.

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